Die DSGVO
Was müssen Ärzte beachten? Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten? Wie wird mit elektronischen Daten umgegangen? Was ändert sich konkret?
Die Ärztekammer M-V unterstützt ihre Mitglieder durch Fortbildungen zur DSGVO. Sie finden unter folgenden Links Empfehlungen und Musterformulare, die wir für Sie zusammengestellt haben.
Informationen zum Datenschutz
bei Beschwerden gegen Ärztinnen und Ärzte im Kammerbereich der Ärztekammer M-V
Dokumente für Praxen:
Checkliste: Das ist zu tun in puncto Datenschutz (bereitgestellt von der KBV)
Muster-Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten - Verantwortlicher (bereitgestellt vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit)
Muster Patienteninformation für Praxen (Empfehlung von KVMV, Ärztekammer M-V und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V)
Ausfüllbeispiel Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses
Aufbewahrungsfristen für die ärztliche Dokumentation
Formulierungshilfe für einen Auftragsverarbeitungsvertrag
Formulierungshilfe: Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Weiterführende Informationen:
Datenschutz-Check 2018: Das müssen Arztpraxen tun (bereitgestellt von der Bundesärztekammer)
Hinweise und Empfehlungen der Bundesärztekammer
EU-Datenschutzgrundverordnung (Gesetzestext)
Weitere Informationen stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihrer Homepage bereit: http://www.kbv.de/html/datensicherheit.php
Sprechstunde:
Ab sofort bietet der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
M-V zusätzlich zu seinem Beratungsangebot zur Umsetzung der DSGVO eine telefonische Sprechstunde an!
Jeden Montag von 17 bis 19 Uhr unter Telefon:
0385/ 594 9440 bei Lydia Kämpfe
0385/ 594 9446 bei Werner Baulig