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elEKTRONISCHER ArZTAUSWEIS

Mit dem Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes werden nach und nach Regelungen eingeführt, die den Besitz eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) vom 1. Oktober 2021 an nötig machen. weitere gesetzliche Rahmenbedingungen … 
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Der eHBA ist ein personenbezogener Sichtausweis im Scheckkartenformat und dient als Ausweis für die Gesundheitsberufe. Eine Ausprägung des eHBA ist der elektronische Arztausweis, mit dem sich Ärztinnen und Ärzte in der elektronischen Welt ausweisen.
 
 
 
 
 
Der elektronische Arztausweis besitzt fünf Grundfunktionen:
  • Sichtausweis
  • Authentifizierung als Ärztin/Arzt in der elektronischen Welt
  • Rechtssicheres Unterschreiben von elektronischen Dokumenten durch      qualifizierte elektronische Signatur
  • Elektronische Ver- und Entschlüsselung, z. B. zur sicheren Übermittlung von eArztbriefen
  • Zugriff auf Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): z. B. im Rahmen des Notfalldatenmanagements und des Medikationsplans
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist der Herausgeber des elektronischen Arztausweises. Sie überprüft und bestätigt die Arzteigenschaft der Antragstellenden.
 
 
ANBIETER

Die Ausweiskarte wird in Kooperation mit den zertifizierten und zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern (VDA) erstellt, die eine Gebühr für Produktion, Wartung und IT-Support erheben. Bitte entnehmen Sie Informationen zur Laufzeit der Ausweiskarte, Gebühr und Zahlungsweise den Angaben des jeweiligen VDA. Aktuell sind folgende VDA zugelassen: 

eHBA der Generation 2

 


ANTRAGSTELLUNG

Schritt 1: Bitte melden Sie sich auf der Webseite http://portal.aek-mv.de im Mitgliederportal an. Im Bereich „Mein Arztausweis“ haben Sie die Möglichkeit, uns den von Ihnen gewünschten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) zu übermitteln.

Schritt 2: Wir veranlassen die Vorbefüllung Ihres Online-Antrags und senden Ihnen eine Vorgangsnummer per Post zu, mit der Sie den Online-Antrag einsehen, kontrollieren und ergänzen können.

Schritt 3:
Drucken Sie den Antrag aus und lassen Sie sich in einer Postfiliale mit Hilfe eines PostIdent-Coupons identifizieren. Ihr antragsbezogener PostIdent-Coupon wird Ihnen am Ende der Antragstellung entweder per E-Mail zugeschickt (achten Sie bitte auch auf Ihren Spam-Ordner) oder er wird mit den Antragsunterlagen ausgedruckt (Sie finden ihn meist am Ende des Ausdrucks). Legen Sie zur Identifikation den ausgedruckten Coupon und Ihr Ausweisdokument in einer Postfiliale vor. Die Bestätigung der Identifikation wird abschließend automatisch von der Deutschen Post an den entsprechenden VDA elektronisch versendet. Anschließend übersenden Sie die restlichen Antragsunterlagen in einem frankierten Briefumschlag direkt Ihren VDA.
 
 


SPERRUNG

Bei Verlust, Defekt des eHBA oder PIN-Manipulation ist eine zeitnahe Sperrung des eHBA erforderlich, um Missbrauch vorzubeugen. Bitte beachten Sie, dass ein einmal gesperrter elektronischer Arztausweis unwiderruflich gesperrt ist und nicht wieder entsperrt werden kann. Sperren Sie Ihre Karte daher nur im Falle eines Verlustes oder Diebstahls.

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern kann in diesen Fällen die Sperrung eines eHBA nicht einleiten. Die Sperrung kann nur von der Karteninhaberin / dem Karteninhaber selbst beim entsprechenden VDA erfolgen.

Je nach VDA werden hier verschiedene Sperrmöglichkeiten angeboten:

 

Ansprechpartnerinnen Elektronischer Arztausweis

Anna Lenk
0381 492 80 81

Christina Hüttmann
0381 492 80 83

Beate Gamm
0381 492 80 86

E-Mail: ea@aek-mv.de

Zur Beantragung: