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dokumente Qualitätssicherung
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Hämotherapie:
Gemäß Richtlinie der BÄK zur Hämotherapie sendet der Qualitätsbeauftragte jährlich bis zum 1. März einen Bericht über die Ergebnisse seiner Überprüfungen (nach Anhang A.1) für den Zeitraum des jeweils vorausgegangenen Kalenderjahres zeitgleich an die zuständige Ärztekammer und den Träger der Einrichtung.
Den Zugang für den Vorlagebogen für den Qualitätsbericht Hämotherapie für das Jahr 2019 erhalten Sie auf Anfrage via E-Mail. Bitte beachten Sie, dass der Zugang jeweils nur für eine Einrichtung nutzbar ist und dementsprechend bei Bedarf mehrfach angefordert werden muss.
Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten 2017
Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten 2010
Leitlinie der BÄK zur Hämotherapie
Transfusionsgesetz
Dialyse-Richtlinien
Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren
Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten
Ärztliche Stelle Röntgen und Strahlenschutz
Qualitätsleitlinie Herzkatheter vom 10 März 2018