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dokumente Qualitätssicherung

Hämotherapie:
Gemäß Richtlinie der BÄK zur Hämotherapie sendet der Qualitätsbeauftragte jährlich bis zum 1. März einen Bericht über die Ergebnisse seiner Überprüfungen (nach Anhang A.1) für den Zeitraum des jeweils vorausgegangenen Kalenderjahres zeitgleich an die zuständige Ärztekammer und den Träger der Einrichtung.

Den Zugang für den Vorlagebogen für den Qualitätsbericht Hämotherapie für das Jahr 2019 erhalten Sie auf Anfrage via E-Mail. Bitte beachten Sie, dass der Zugang jeweils nur für eine Einrichtung nutzbar ist und dementsprechend bei Bedarf mehrfach angefordert werden muss.

Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten 2017

Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten 2010

Leitlinie der BÄK zur Hämotherapie

Transfusionsgesetz

Dialyse-Richtlinien

Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren

Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten

Ärztliche Stelle Röntgen und Strahlenschutz

Qualitätsleitlinie Herzkatheter vom 10 März 2018 

Ansprechpartner

qualitaet@aek-mv.de