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Ärztliche Stelle StrahlenschutzVerordnung
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der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zur Qualitätssicherung nach § 130 Strahlenschutzverordnung
Formulare und Richtlinien
Geschäftsstelle Ärztliche Stelle
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock
Ansprechpartner:
Kerstin Fallei (MTRA)
Tel.: 0381 492 80 26
E-Mail: aerztlichestelle@aek-mv.de
Ärztliche Stelle nach § 130 Strahlenschutzverordnung
Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung sehen die Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen vor, die alle Anwender radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung in der Medizin prüfen sollen.
Dabei haben die ärztlichen Stellen eine Mittlerfunktion zwischen dem Strahlenschutzverantwortlichen und dem anwendenden Arzt einerseits und der strahlenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde andererseits.
Rechtsgrundlage der Ärztlichen Stelle M-V bildet die Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Qualitätssicherung auf die Ärzte- und Zahnärztekammer (Qualitätssicherungsaufgabenübertragungsverordnung - QSAÜV M-V) vom 21. Mai 2004.
Die Ärztliche Stelle nach überprüft:
- ob die diagnostischen Strahlenanwendungen unter Berücksichtigung der rechtfertigen-den Indikation dem Stand der Heilkunde und den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft entsprechen
- ob die Qualitätsstandards bei der medizinischen Strahlenanwendung eingehalten werden
- die Maßnahmen zur Optimierung der Strahlenexposition bei diagnostisch aussagefähiger Bildqualität
- die Einhaltung der Diagnostischen Referenzwerte
- die Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen bzw. Empfehlungen zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung
Dazu können folgende Unterlagen angefordert werden:
- Genehmigungsbescheid
- Protokolle und Prüfkörperaufnahmen der Abnahmeprüfungen bzw. Teilabnahmeprüfungen
- Sachverständigenprüfberichte
- Protokolle und Prüfkörperaufnahmen der Konstanzprüfungen der Röntgeneinrichtungen und der digitalen Systeme
- Protokolle und Sensitometerstreifen der arbeitstäglichen Qualitätssicherung der Filmverarbeitung
- Protokolle über Abnahme- und Konstanzprüfungen der Bilddokumentationssysteme und der Bildwiedergabegeräte
- schriftliche Arbeitsanweisungen
- Unterlagen zur Teleradiologie
- Patientenaufnahmen mit rechtfertigender Indikation
Prüfintervall und Prüfgebühr
Alle Betreiber werden im Abstand von zwei Jahren überprüft. Für die Überprüfungen werden Gebühren nach der Gebührensatzung der Ärztekammer M-V erhoben (AmtsBl. M-V/AAz. 2023 S.12).
Kommissionsmitglieder der Ärztlichen Stelle
Anmeldeformular zur Vorlage bei der Ärztlichen Stelle nach § 129 StrlV
Diagnostische Referenzwerte
Qualitätssicherungs-Richtlinie vom 23. Juni 2014
Fachkunde-Richtlinie vom 22. Dezember 2005
Änderung der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 26.06.2012
Richtlinie zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten vom 1. September 2006
Empfehlung der Strahlenschutzkommission zur Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen
Leitlinie der BÄK zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
Leitlinie der BÄK zur Qualitätssicherung in der Computertomographie
Richtlinie "Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen / Richtlinie zur Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung"