Datenschutz   Impressum Kontakt Drucken Presse wichtige Links  
    

Kammerbeitrag

Die Finanzierung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist im § 12 Heilberufsgesetz Mecklenburg-Vorpommern geregelt. So erhebt die Ärztekammer zur Deckung ihrer Kosten und zur Erfüllung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben auf der Grundlage einer Beitragssatzung von allen Kammermitgliedern Beiträge, deren Höhe in Abhängigkeit vom Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit ermittelt wird.

Für Leistungen, die die Ärztekammer auf Veranlassung oder im Interesse einzelner Kammermitglieder oder Dritter erbringt, werden Gebühren auf der Grundlage einer Gebührensatzung erhoben. Sowohl die Beitragssatzung als auch die Gebührensatzung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern müssen von der Aufsichtsbehörde - Ministerium für Soziales und Gesundheit - genehmigt werden.

Die Kammerversammlung beschließt vor Beginn des Haushaltsjahres den Haushaltsplan. Dieser enthält die im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen (Erträge) und die voraussichtlichen Ausgaben (Aufwendungen). Nach Abschluss des Haushaltsjahres wird der Kammerversammlung ein Finanzbericht zur Beschlussfassung vorgelegt.

Selbstauskunft einfach online ausfüllen und versenden:

Sie können uns die Selbstauskunft für die Beitragsveranlagung sowie das Lastschriftmandat online über eine sichere Verbindung senden. Dazu benötigen Sie einen Zugang zu unserem Mitgliederportal (https://portal.aek-mv.de).

Die Mitarbeiter des Referats Finanzen/Kammerbeitrag beraten Sie gern bei Fragen zur Beitragsveranlagung und geben auch Hilfe beim Ausfüllen der Anmeldebögen für die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern.

Ansprechpartnerinnen Fachbereich Finanzen

Eva Engel
Referatsleiterin
0381 492 80 66

Heike Stepputat
Rechnungswesen
0381 492 80 62

Silke Heimann
Kammerbeitrag
Anmeldung Ärzteversorgung

0381 492 80 63

Claudia Böddrich
Kammerbeitrag
Anmeldung Ärzteversorgung
0381 492 80 64

beitrag@aek-mv.de
finanzen@aek-mv.de