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Einfacher Arztausweis

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern stellt seit 2017 den neuen Arztausweis im Scheckkartenformat kostenfrei aus. Dieser Plastikausweis ersetzt den bisherigen blauen Papier-Arztausweis. Der Papier-Arztausweis behält jedoch seine Gültigkeit bis zum Laufzeitende.
 
Arztausweis in Papierform
   Arztausweis in Chipform
  
   Arztausweis im Scheckkartenformat




 
 
 Arztausweis in Papierform
 

Der einfache Arztausweis ist ein reiner Sichtausweis, der für Mitglieder der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ausgestellt wird. Anders als der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) verfügt er über keine elektronischen Funktionen, wie z. B. die digitale Signatur für das rechtssichere Unterschreiben von elektronischen Arztbriefen oder anderen elektronischen Dokumenten.

Weitere Informationen zum eHBA finden Sie hier

Mit der Umstellung von Papierausweis auf Scheckkarte erhöht die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern die Sicherheit und Validität des Arztausweises. Zusätzliche optische Sicherheitsmerkmale erschweren die Fälschungsmöglichkeit und erleichtern die Prüfung der Authentizität der Karte. Allen Kammermitgliedern – auch unseren Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand – wird die Ausstellung eines Arztausweises aus folgenden Gründen empfohlen: 

  • Der Arztausweis weist den Inhaber / die Inhaberin im In- und Ausland als Arzt / Ärztin aus.
  • Der Ausweis dient gegenüber den Apotheken dazu, sich als Arzt auszuweisen, und somit als Berechtigung, ärztliche Verordnungen (Rezepte) auszustellen.
  • Auf dem Ausweis ist die einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) im Klartext und als Barcode hinterlegt und kann bei Fortbildungsveranstaltungen verwendet werden.

Der neue Ausweis ist fünf Jahre gültig, eine Verlängerung ist nicht möglich. Danach muss der Ausweis neu beantragt werden. Bitte achten Sie auf die eigenhändige Unterschrift auf der Rückseite des Ausweises. Nur mit der Unterschrift und in Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepass ist der Ausweis gültig.

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • ein aktuelles Passfoto oder Bewerbungsfoto (max. Größe 4 x 5,5 cm)
  • das ausgefüllte Antragsformular hier herunterladen
  • eine einfache Kopie Ihres Personalausweises
  • Ärztinnen und Ärzte mit Herkunftsland außerhalb der Europäischen Union müssen eine Kopie ihres Aufenthaltstitels einreichen oder eine Kopie des Reisepasses in Verbindung mit der aktuellen Meldebescheinigung
  • ggf. beglaubigte Kopien von fehlenden Urkunden, falls uns diese noch nicht vorliegen

Sollten Sie bereits Mitglied einer anderen Ärztekammer gewesen sein und haben dort einen Arztausweis erhalten, so gilt dieser weiter bis zum Ablauf der vermerkten Gültigkeit.

Den Antrag auf Ausstellung des Arztausweises können Sie hier herunterladen.

Bitte senden Sie uns den Antrag mit den nötigen Unterlagen postalisch oder per E-Mail zu. Beachten Sie bitte, dass beglaubigte Kopien der ggf. fehlenden Urkunden nur persönlich oder postalisch eingereicht werden können.

Die Unterlagen sind einzureichen bei:
 

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Meldewesen
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock
E-Mail: meldewesen@aek-mv.de
 

Der Verlust Ihres Arztausweises ist der Ärztekammer unverzüglich zu melden.
 

Ansprechpartnerinnen  Meldewesen

Anna Lenk
Bereichsleiterin
0381 492 80 81

Cora Brüning
0381 492 80 82
Bereichsassistentin

Beate Gamm
An- und Abmeldung A-I /  Arztausweise
0381 492 80 86

Christina Hüttmann
An- und Abmeldung J-O, U / Arztausweise
0381 492 80 83

Anja Jacobs
An- und Abmeldung P-T, V-Z / Arztausweise
0381 492 80 85

Regina Böhme
Archiv

meldewesen@aek-mv.de