Landtag beschließt Landarztgesetz
Menschen mit Berufsziel Landarzt bekommen in Mecklenburg-Vorpommern künftig leichter einen Medizin-Studienplatz. Dazu müssen sie nicht mehr zwangsläufig einen Abiturnotenschnitt von 1,0 aufweisen. Der Landtag hat das so genannte Landarztgesetz am 29. Januar 2020 mehrheitlich beschlossen.
Der Abstimmung ging eine Aussprache voraus, in der Dietmar Eifler (Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses) bestätigte, dass die Vorschläge und Anmerkungen der Sachverständigen in den Gesetzesentwurf eingeflossen sind. Die Partei Die Linke hatte Einwände der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern in einer Beschlussempfehlung aufgenommen. Die Ärztekammer hatte angemerkt, dass bereits die Weiterbildung der Hausärzte in unserem Bundesland erfolgen und die Strafzahlung reduziert werden sollte, falls der Bewerber die Zehn-Jahres-Frist nicht einhält. Im Landtag scheiterte die Entschließung der Linken allerdings.
Die Ärztekammer befürwortet das Landarztgesetz, geht aber davon aus, dass 32 Studienplätze pro Jahr nicht ausreichen, um den langfristigen Bedarf an Hausärzten zu decken. Von den 1200 Hausärzten im Nordosten gehen Prognosen zufolge in den nächsten 15 Jahren 35 Prozent in den Ruhestand. Das Gesundheitsministerium rechnet mit 100 bis 200 Bewerbungen für die 32 Studienplätze.
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