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Ärztekammer warnt vor Faxmitteilungen der Datenschutzauskunft-Zentrale

Seit kurzem kursieren Faxmitteilungen einer sogenannten Datenschutzauskunft-Zentrale mit der Aufforderung, Firmen- und Betriebsdaten zu melden. Sie beruft sich dabei auf die neue EU-Datenschutzgrundverordnung und suggeriert, dass hierzu der Behörde gegenüber eine Auskunftspflicht besteht.

Aus dem Kleingedruckten geht hervor, dass Sie mit Ihrer Unterschrift dem Erwerb eines "Leistungspakets Basisdatenschutz" für drei Jahre zustimmen, das Sie jährlich 498 Euro zuzüglich Umsatzsteuer kostet.

Die Ärztekammer weist darauf hin, dass die Arztpraxen unseres Landes lediglich gegenüber dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V auskunftsverpflichtet sind. Von einer Unterzeichnung und Rücksendung des Faxes wird daher dringend abgeraten.  

Hier können Sie sich ein Beispiel einer solchen Faxmitteilung ansehen.

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Ärzteblatt M-V 
März 2024
 
 
 
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