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Antrag auf Anerkennung einer Qualifikation

Voraussetzung für die Anerkennung einer Weiterbildung zum Facharzt, in einem Schwerpunkt- oder einer Zusatz-Weiterbildung ist die bestandene Prüfung vor der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.
Für die Zulassung zur Prüfung sind nach Erfüllen der inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen der Ärztekammer alle Weiterbildungsnachweise (Weiterbildungszeugnisse und Weiterbildungsdokumentation etc.) zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung einzureichen. Wir möchten darauf hinweisen, dass erst am Ende der Weiterbildung, mit dem Antrag auf Anerkennung einer Bezeichnung (und Zulassung zur Prüfung), das komplett ausgefüllte und den Weiterbildungsbefugten bestätigte eLogbuch an die Ärztekammer freizugeben ist. 


 

Aufgrund eines stark erhöhten Antragsaufkommens und der Zunahme von zeitaufwendigeren und komplexeren Verfahren kommt es derzeit zu verlängerten Bearbeitungszeiten.
Wir bitten daher um Verständnis von telefonischen Rückfragen Abstand zu nehmen.

 

Antrag auf Anerkennung einer Bezeichnung nach WBO 2005 und 2020 (FA, SP, ZW)
Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation / Weiterbildungszeit

 
 
Informationen zur Antragsstellung auf Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung
 

Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung führt zur Facharztbezeichnung in einem Gebiet, zur Schwerpunktbezeichnung im Schwerpunkt eines Gebietes oder zur Zusatzbezeichnung oder zum Erwerb einer Fachkunde. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung, der nach Erfüllung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und ‑zeiten durch eine bestandene Prüfung gemäß §§ 12-16 WBO ÄK MV 2020 nachgewiesen wird, bestätigt die fachliche Kompetenz.

Antragstellung
Bitte prüfen Sie, ob alle notwendigen Unterlagen dem Antrag beigefügt sind. Die Vollständigkeit der Unterlagen erleichtert Ihnen und uns die Antragsbearbeitung sowie eine rasche Bearbeitung Ihres Antrages.

  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und unterschreiben es. Die einzureichenden Unterlagen sind dort aufgeführt.

  • Weiterbildungszeugnisse
    Sämtliche Weiterbildungsabschnitte, die die Weiterbildungsordnung für die von Ihnen angestrebte Bezeichnung fordert oder die dafür relevant sind, werden im geforderten Umfang in beigefügten Weiterbildungszeugnissen und Bescheinigungen (beglaubigte Kopien ) nachgewiesen. Weiterbildungszeugnisse müssen Daten über Beginn und Ende sowie ggf. Unterbrechungen (Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Elternzeit, längerer Krankheitsausfall etc.) der Weiterbildung, Angaben zur Voll- und Teilzeitbeschäftigung, eine ausführliche Stellungnahme zur fachlichen Eignung gemäß § 9 Weiterbildungsordnung und Unterschriften von allen für den jeweiligen Weiterbildungsabschnitt befugten Ärzten enthalten. Achten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse auf exakte Angaben.
    Von zwischenzeitlich ausgeschiedenen Weiterbildungsbefugten ist die Unterschrift oder ein Zwischenzeugnis erforderlich. Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt zum Weiterbildungszeugnis. Im Abschlusszeugnis muss der Weiterbilder abschließend zur fachlichen Eignung Stellung nehmen.

  • Dokumentation der Weiterbildung
    Die in der Weiterbildung tatsächlich erbrachten Untersuchungs- und Behandlungszahlen (achten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse auf exakte Angaben) sind in der Weiterbildungsdokumentation (Logbuch bzw. elektronisches Logbuch) einschließlich der Bestätigung durch den jeweiligen Weiterbilder vorzulegen. Das neue elektronische Logbuch wird über durch „Freigabe an die Ärztekammer“ der Ärztekammer übermittelt.
    Bei nicht erreichter Richtzahl ist eine Stellungnahme des Weiterbildungsbefugten vorzulegen.
  • Dokumentationen über das mindestens einmal jährlich stattgefundene Gespräch zum Stand der Weiterbildung mit dem Weiterbildungsbefugten
  • ggf. Leistungs- und Operationskataloge nach erster und zweiter Assistenz aufgelistet vom Weiterbilder gegengezeichnet
  • ggf. Rotationspläne (Auflistung der jeweiligen Abteilung und Weiterbildungsverantwortlichen)
  • Für den Fall, dass Kurs-Weiterbildungen nachzuweisen sind, sind sämtliche Kursbescheinigungen/Teilnahmebestätigungen in beglaubigter Kopie dem Antrag beizufügen.
  • Arbeitsverträge (in einfacher Kopie)

 

Senden Sie die Unterlagen bitte per Post an folgende Anschrift:

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Referat Aus- und Weiterbildung
August-Bebel-Straße 9a
18055 Rostock

Für eine persönliche Antragsabgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns:
- Zulassung zur FA-Prüfung, Schwerpunkt-Weiterbildungen (Frau Lippstreuer, Tel.0381 49280-2908)
- Zusatz-Weiterbildungen, Fachkunden, Qualifikation der Ärztekammer (Frau Falke, Tel. 0381 49280-23)
 

Zulassungsverfahren

Ihre eingereichten Unterlagen werden hinsichtlich der nachgewiesenen Weiterbildung auf Erfüllung der Mindest-Weiterbildungszeit und der Mindest-Weiterbildungsinhalte geprüft. Eventuell werden ergänzende Unterlagen und Nachweise nachgefordert.

Nach der Zulassung zur Prüfung wird von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern der Termin der Prüfung festgesetzt. Die Prüfungen erfolgen in der Regel zwischen zwei bis vier Monaten nach der Zulassung zur Prüfung.

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens einschließlich der Prüfung nur für Kammermitglieder zuständig. Beachten Sie bitte, dass Sie zum Zeitpunkt der Prüfung Kammermitglied sein müssen.


Prüfungsorganisation

Die Facharztprüfungen der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern finden mittwochs von 14 bis 19 Uhr in den Räumen der Ärztekammer M-V statt.

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern wird in jedem Fall versuchen, für Sie so schnell wie möglich einen Prüfungstermin zu organisieren. Sollten bestimmte Zeitabschnitte für die Prüfung nicht in Frage kommen, weisen Sie bitte möglichst schon bei Einreichung des Antrages darauf hin. Wichtige Hinweise sind z. B. geplante Niederlassungen, neue Arbeitsstellen, geplanter Umzug in anderes Bundesland bzw. ins Ausland, Entbindungstermin etc. Beachten Sie aber, dass wir nicht alle Besonderheiten und Terminwünsche berücksichtigen können.

Grundsätzlich gilt, dass Sie zum Prüfungstermin mit einer Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen werden. 

Prüfungstag

Melden Sie sich am Prüfungstag 15 Minuten vorher an. Bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass mit.

Der Prüfungsausschuss wird durch ein Mitglied der Prüfungskommission geleitet. Dem Ausschuss gehören mindestens zwei weitere Ärzte an, welche die Anerkennung der zu prüfenden Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung besitzen müssen. An der Facharztprüfung kann ein von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern berufener Assistentenvertreter teilnehmen.

Die Prüfung ist nicht öffentlich.

Die Prüfung kann sich auf alle vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken. Die Prüfung kann sich auch auf die praktische Prüfung ärztlicher Fertigkeiten erstrecken. Die Dauer der Prüfung beträgt für Facharzt- und Schwerpunkt-Weiterbildungen mindestens 60 Minuten und für Zusatz-Weiterbildungen und Fachkunden mindestens 30 Minuten.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilt Ihnen nach der Prüfung das Ergebnis der Prüfung mit. Das Nichtbestehen wird grundsätzlich mündlich begründet.

Bei Bestehen der Prüfung stellt die Ärztekammer dem Antragsteller eine Anerkennungsurkunde aus. Bei Nichtbestehen der Prüfung erteilt die Ärztekammer dem Antragsteller einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid mit Begründung einschließlich der vom Prüfungsausschuss beschlossenen Auflagen.

Für alle Fragen, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen zusammenhängen, können Sie sich gerne telefonisch (0381 492 80 22/23) oder schriftlich z. B. via E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de) an uns wenden.

 


Beglaubigungen werden vorgenommen von der Ärztekammer, Stadt- und Kreisverwaltungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts etc.

 

 

Ansprechpartnerinnen Bereich Ärztliche Weiterbildung

Jana Wallis
Bereichsassistentin
0381 492 80 29 02
weiterbildung@aek-mv.de

Doris Klipp
Prüfungsorganisation
0381 492 80 22
weiterbildung@aek-mv.de

Christiane Falke
Zusatz-Weiterbildungen, Fachkunden
Qualifikation der Ärztekammer

0381 492 80 23
weiterbildung@aek-mv.de

Isabell Lippstreuer
Zulassung zur FA-Prüfung
Schwerpunkt-Weiterbildungen
0381 492 80 29 08
weiterbildung@aek-mv.de

Manuela Möller
Auskunft zu FA-Weiterbildungen
0381 492 80 29 05
allgemeinmedizin@aek-mv.de

Milena Hansen
Anerkennung Kurs-Weiterbildung/Befugnis
0381 492 80 29 07
weiterbildung@aek-mv.de