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Informationen für ausbildende Ärzte
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Was ist bei der Einstellung von Auszubildenden zu beachten?
- Berufsausbildungsvertrag abschließen
- Anmeldung zur Berufsschule (Einzugsbereiche der Schulen beachten).
- Jugendarbeitsschutzuntersuchung gemäß § 32 JArbSchG durchführen lassen
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung bei Volljährigen durchführen lassen.
- Aufklärung über die Schweigepflicht (siehe Ausbildungsvertrag).
- Anmeldung zur Sozialversicherung.
- Aushändigung und Erläuterung des Ausbildungsnachweishefters.
- Ausbildungsrahmenplan für die Praxis erstellen (siehe Ausbildungsnachweisheft).
- Bereitstellung von Berufskleidung.