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TSVG - Weitere Eingriffe in die Selbstverwaltung drohen

Seit Vorlage des Referentenentwurfs für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) durch das Bundesgesundheitsministerium werden die darin enthaltenen Regelungen von der Ärzteschaft kontrovers diskutiert. Die Kammerversammlung sprach sich bei ihrer Sitzung am 26. Januar 2019 gegen die vorgesehenen Eingriffe in die ärztliche Selbstverwaltung aus. Die Mitglieder kritisierten, dass die im TSVG geplanten Maßnahmen, welche ohne die Mitarbeit der Ärzteschaft erarbeitet wurden, zu einer Verstaatlichung des Gesundheitswesens und zur Verschlechterung der medizinischen Versorgung führen. Dagegen werden die eigentlichen strukturellen Probleme nicht angegangen.

Ein von Bundesgesundheitsminister Spahn erarbeiteter Änderungsantrag zum TSVG droht nun mit weiterer staatlicher Einmischung. In einer Formulierungshilfe wird das Bundesgesundheitsministerium als Mehrheitsgesellschafter der gematik eingesetzt. Damit würde das Ministerium de facto die Steuerungshoheit in der Gesellschaft übernehmen, die für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gegründet wurde. Die weiteren Anteilseigner - insbesondere der GKV-Spitzenverband, aber auch andere Selbstverwaltungsorgane wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) - würden somit deutlich entmachtet werden. 

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Ärzteblatt M-V 
März 2024
 
 
 
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