Die erste Facharztprüfung ist bei der Ärztekammer M-V künftig kostenfrei
Junge Ärzte, die sich bei der Ärztekammer zur ersten Facharztprüfung anmelden, müssen ab sofort keine Gebühren mehr zahlen. Damit sind sowohl das Verfahren zur Anerkennung der ersten Facharztbezeichnung als auch die Durchführung der ersten Facharztprüfung kostenfrei. Ausgenommen sind Wiederholungsprüfungen. Die Kammerversammlung hat außerdem weitere Anpassungen der Gebührensatzung beschlossen. Darunter auch die Gebühren für die Fachsprachenprüfung. Verglichen mit den anderen Ärztekammern im Bundesgebiet liegt die Ärztekammer M-V bei diesem Punkt im oberen Drittel.
Gebührenverzeichnis ab dem 01.02.2018 zurück... |