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Behandlungsfehlerstatistik 2015 

Dabei konnten163 Verfahren mit einer Entscheidung über die geltend gemachten Schadensersatzansprüche abgeschlossen werden. In 57 Fällen wurde ein Behandlungsfehler bestätigt. Damit liegt der Prozentsatz der begründeten Ansprüche bei 35 Prozent.
Diese Zahlen müssen in Relation zu den Behandlungen gesehen werden, die insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern im ambulanten und stationären Bereich vorgenommen werden. Im vertragsärztlichen Bereich sind es im Jahr über zwölf Millionen* Patienten, im stationären Bereich knapp 1,3 Millionen** Patienten, die von vielen engagierten Ärztinnen und Ärzten Tag für Tag unter hohem Arbeitseinsatz versorgt werden.

Die Auswertung der Versorgungsebenen zeigt, dass die Fälle mit über 80 Prozent überwiegend aus dem Klinikbereich stammen. „Ursache dafür ist die Tatsache, dass schwere Erkrankungen in Kliniken behandelt werden und Gelenkersatzoperationen überwiegend stationär durchgeführt werden“, erklärt Kammerpräsident Dr. Andreas Crusius.

Bei den Verfahren aus dem Bereich der stationären Versorgung waren vor allem die Fachgebiete Unfallchirurgie/Orthopädie (34,6 Prozent), Allgemeinchirurgie (19 Prozent), Innere Medizin (11,1 Prozent) sowie Frauenheilkunde (7,2 Prozent) und Neurochirurgie (4,6 Prozent) betroffen. Im Zusammenhang mit Behandlungen durch Niedergelassene ging es ebenfalls am häufigsten um die Unfallchirurgie/Orthopädie und hausärztlich tätigen Ärzte (jeweils 17,1 Prozent), gefolgt von Augenheilkunde und Allgemeinmedizin (jeweils 11,4 Prozent) und Radiologie und HNO Heilkunde (jeweils 8,6 Prozent).

*(Quelle: NNN vom 26.02.2016)
**(Quelle: Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern)

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März 2024
 
 
 
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